Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 136/5 Betreff: Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Konzepte er zu ergreifen gedenkt, um die Überflutungen der Keller in Alt-Sachsenhausen bei Starkregen in Zukunft zu verhindern. Begründung: Am Donnerstag, den 03.06. und am Samstag, den 05.06.2021 war insbesondere Alt-Sachsenhausen von Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse waren vollgelaufen. Dies hatte einen hohen Sachschaden zur Folge. Alt-Sachsenhausen war hier nicht zum ersten Mal bei Starkregenereignissen besonders betroffen. Die Anwohner und die Wirte der Lokalitäten in Alt-Sachsenhausen haben den Magistrat mehrfach angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen. Eine Antwort haben sie leider nicht bekommen, obwohl dieses Thema in hohem Maße wichtig ist. Es besteht hier hoher Handlungsbedarf, da damit gerechnet werden muss, dass solche Starkregenereignisse zukünftig häufiger eintreten werden. Insoweit muss der Magistrat entsprechende Konzepte entwickeln, um eine Überflutung der Kellerräume zu vermeiden. Hierbei sind selbstverständlich entsprechende Experten einzubinden. Die Stadt Offenbach hat bspw. das Problem dadurch gelöst, dass sie einen Überlauf direkt zum Main geschaffen hat. Das Regenwasser ergießt sich vorliegend entlang der Paradiesgasse in Richtung Main. Der Straßendamm am Deutschherrnufer verhindert den Rückfluss in den Main. Der Rückstau in der Kanalisation und im Grundwasser drückt die Wassermengen in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und in der Großen Rittergasse nicht in der Lage, derartige Wassermengen aufzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2021 Die Vorlage OF 136/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2021, OF 145/5 Betreff: Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße "Zum Gipelhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fläche vor den Einfahrten "Zum Gipelhof 5" und "Zum Gipelhof 7" deutlich zu schraffieren und auf das dort geltende Halte- und Parkverbot hinzuweisen. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so das Aus- und Einfahren in die Garagen. Durch das Hervorheben des Halte- und Parkverbots kann ein Zustellen des Gehwegs und der Garageneinfahrt verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 777 2021 Die Vorlage OF 145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/5 Betreff: Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit es zu Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer auf Höhe der Hausnummern 41-50 durch Menschenansammlungen kommt und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen seitens der Stadt unternommen worden sind z.B. durch regelmäßig Kontrollen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer auf Höhe der Hausnummern 41-50 zu Ruhestörungen durch Jugendliche kommt. Diese stören mit lauter Musik und Gegröle vornehmlich bei schönem Wetter vom frühen Abend bis in die späten Nachtstunden werktags so wie am Wochenende die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 109 2021 Die Vorlage OF 5/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1841/5 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1841/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7176 2021 Die Vorlage OF 1841/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist: 1. Für den Straßenzug Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen 2. An geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüber-schreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. für die Straßenzüge Offenbacher Landstraße und Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen; 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen. Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1798/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße Fahrtrichtung Offenbach in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrende Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2020 Die Vorlage OF 1811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1745/5 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zur Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlang braust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6576 2020 Die Vorlage OF 1745/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: ST 601/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrat ST 601/2020, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad lang gefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1609/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: ST 2127/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Rad Fahrende, die vom Tiefkai kommen, sind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Rad Fahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Rad Fahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Rad Fahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke, kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5919 2020 Die Vorlage OF 1609/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1629/5 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die folgenden AWO-Kitas überprüft wurden, was die Überprüfung ggfls. ergab oder wann eine Prüfung vorgesehen ist: 1. AWO Kita Holbeinviertel, Nell-Breuning-Str. 2. AWO Kita Niederrad, Bruchfeldstr. 3. AWO Kita Oberrad, Scheerengasse 4. AWO Kita Alt-Sachsenhausen, Elisabethenstr. 5. AWO Kita Fabrika, Mörfelder Landstr. 6. AWO Kita Sachsenhausen, Deutschherrnufer Begründung: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in mehreren Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben. In der Summe wurden offenbar hohe unrechtmäßige Zahlungen erlangt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.1. d.J. berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister über den Verdacht einer substanziellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Eltern machen sich jetzt Gedanken, ob die Betreuung ihrer Kinder durch AWO-Einrichtungen aufrecht erhalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1602 2020 Die Vorlage OF 1629/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 119/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der o.a. ST-Vorlage einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Vorlage ST 2371/2019 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegen gewirkt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1628/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 552 2020 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1530/5 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2020 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, den Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I) genannten Zielführungen, mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses zu mandatieren. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II) gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 42 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Tenor wie folgt zu ergänzen: "Bei der Bebauung ist auf eine Quote von 30 Prozent sozialgebundener Wohnungen zu achten, weitere 20 Prozent der Wohnungen sollen nach dem Mittelstandsprogramm finanziert werden." Beschluss: Anregung OA 502 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2019, OF 1463/5 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der ST 1830 angeführte Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegt. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord; Offenbach; Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeugen die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2019 Die Vorlage OF 1463/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1216/5 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während des Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über der Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4445 2019 Die Vorlage OF 1216/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2019, OF 1179/5 Betreff: Die Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie langfristig und nachhaltig sichergestellt werden kann, dass die Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstr. nutzen, auch in Zukunft mindestens genauso gute Rahmenbedingungen hat wie zur Zeit. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen waren, müssen die Vereine fürchten, dass ihre bisherigen Sportplätze möglicherweise für einen Neubau der Europäischen Schule in Frage kommen. Entsprechende Prüfungen laufen bereits. Der Ortsbeirat 5 erwartet in diesem Zusammenhang vom Magistrat, dass die Belange und die Zukunft der betroffenen Vereine ebenfalls höchsten Stellenwert haben. Die Vereine leisten u.a. hervorragende pädagogische Arbeit bzw. Jugendarbeit. Darum muss sichergestellt werden, dass dafür auch in Zukunft absolut gleichwertige Rahmenbedingungen garantiert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4603 2019 Die Vorlage OF 1179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 1151/5 Betreff: Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße / Zum Laurenburger Hof auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend unterwegs sind, sehen die rote Ampel hinter der Linkskurve der Gerbermühlstraße und die davor wartenden Autos relativ spät. Dies kann dazu führen, dass abrupte Bremsvorgänge stattfinden müssen. Die Situation kann durch ein gelbes Blinklicht entschärft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4241 2019 Die Vorlage OF 1151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1068/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden auseichend Mittel in dem Haushalt eingestellt, um die Bahngleise am Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten (ca. 160m) durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Weiterhin werden ausreichend Mittel zur Instandsetzung des vorhandenen Zaunes zur Sicherung der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage eingestellt. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mittgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 239 2018 Die Vorlage OF 1068/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1001/5 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Auf Grund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3908 2018 Die Vorlage OF 1001/5 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in mehreren Anträgen - OM 142/2016, OM 2441/2017, OM 2442/2017 - den Magistrat auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form der im Betreff genannten Stellungnahme durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur 4 % Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße, wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan und sind Anlass dieses Antrags. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zu Rate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optische verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 312 2018 Die Vorlage OF 966/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 883/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer und Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten in den o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern und Erzieher-/innen der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, so dass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3306 2018 Die Vorlage OF 883/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2018, OF 877/5 Betreff: Mülleimer Walther-von-Cronberg-Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Walther-von-Cronberg-Platz häufiger zu reinigen und die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer zu ersetzen. Begründung: Der Walther-von-Cronberg-Platz wird insbesondere in den Sommermonaten von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Bürger haben sich jedoch darüber beschwert, dass die Müllereimer auf dem Walther-von-Cronberg-Platz viel zu klein für das dort anfallende Müllaufkommen sind. Außerdem wird der Müll von Vögeln aus den Mülleimern gezogen und über den Platz verteilt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3302 2018 Die Vorlage OF 877/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahingehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Der Magistrat soll die DB-Netz AG auffordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf die Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018 (OM 2610) und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018 (ST 726). Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähnen, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würde die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber dem Hofausgang eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Wir danken für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3094 2018 Die Vorlage OF 859/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der OM 2137 vom 15.09.2017, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (breite ca. 2m) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme St 2532 vom 22.12.2017 abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bzgl. des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan B 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, so dass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die OM 2137 des Ortsbeirates 5 vom 15.09.2017 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2923 2018 Die Vorlage OF 783/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 706/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: - Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. - Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet. - Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht. - Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kinder zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u.a. vom ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmanischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm von mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2610 2018 Die Vorlage OF 706/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.2.2017, OM 1208 (Neues Wohnen in Gerbermühlstraße) wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.5.2017, ST 882 eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand wie vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll um Möglichkeiten aufzuzeigen der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 660/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2018 Die Vorlage OF 660/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 657/5 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Haltverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In der Vorlage F 64/2011 hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In der Stellungnahme ST 1365/2014 hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2434 2017 Die Vorlage OF 657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2017, OF 603/5 Betreff: Wartehäuschen an der Haltestelle "Wasserweg" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an der Bushaltestelle "Wasserweg" auf dem Walther-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen ein Wartehäuschen für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Die Haltestelle "Wasserweg" ist eine Umstiegshaltestelle von gleich zwei Linien (45, 46). Vor allem behinderte und ältere Menschen sind dort auf eine Sitzgelegenheit angewiesen. Ein Regenschutz ist für alle Fahrgäste nötig. Ein ordentliches Wartehäuschen würde das Warten für alle Fahrgäste angenehmer machen und zudem für einen reibungsloseren Busverkehr sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 603/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2017, OF 577/5 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. 2. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. 3. Der Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Googlemaps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur der Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf den Hochkai auf den dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder- als auch des Niederräderufers ist der Radweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittelangefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Radfernweg handelt. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf "grün" schaltet. Begründung: Im Antrag OA 540 aus dem Jahr 2014 hat der Ortsbeirat vorgeschlagen entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In der ST 727/2014 argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner ST 284/2015 eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der OBR aber bisher vergebens. Text der ST 284/2015 "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2148 2017 Die Vorlage OF 559/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 557/5 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch überhöhte Geschwindigkeit von PKW und bitten den Ortsbeirat dringend um Abhilfe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2146 2017 Die Vorlage OF 557/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 507/5 Betreff: Verbesserung des südlichen Mainuferradwegs Der hessische Fernradweg R3 verläuft in Frankfurt am Mainufer auf dem südlichen Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer insbesondere in Innenstadtnähe von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Erfreulicherweise gibt es auf dem Hochkai inzwischen eine Alternativroute. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zwischen Deutschherrnbrücke und Schaubstraße auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. Begründung: Da Berufspendler und zu Fuß gehende Freizeitnutzer den Tiefkai zu unterschiedlichen Zeiten nutzen, verläuft das Nebeneinander weitgehend konfliktfrei. Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksichtnehmen und entsprechend langsam fahren. Wer zügiger fahren möchte, kann den Hochkai nutzen. Dies sollte durch Ausschilderung und Verbesserung des Fahrbahnbelags unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den entlang des Mains von Offenbach nach Schwanheim verlaufenden Fahrradweg dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft. Darüber hinaus ist der Radweg, soweit noch nicht geschehen, zu asphaltieren und damit besser befahrbar zu machen. Weiterhin ist der Radweg an der Kreuzung Stresemannallee unter der Friedensbrücke hindurchzuführen. Quelle: Googlemaps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und PKWs vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Um dies zu gewährleisten ist darauf zu achten, dass Fahrradfahrer sich den Weg möglichst nicht mit Passantinnen und Passanten teilen. Eine gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit auch eine haptische Trennung geschaffen werden z.B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des Mains. Der von Offenbach nach Schwanheim verlaufende Fahrradweg ist allerdings an vielen Stellen verbesserungsbedürftig. Da die Strecke zugleich Teil des hessischen Radfernweges R3 ist, könnten Mittel zur Sanierung des Weges auch vom Land angefordert werden. Beginnend an der Stadtgrenze zu Offenbach ist zunächst festzustellen, dass der Fahrradweg hier als gemeinsamer Rad- und Gehweg gestaltet ist und somit erhebliches Konfliktpotenzial aufweist. Hier sollte durch Markierung eines Mittelstreifens und Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen eine Trennung von Rad- und Gehweg hergestellt werden. Soweit der Weg hierzu nicht die erforderliche Breite besitzt, ist dieser entsprechend zu verbreitern. Am Deutschherrnufer verlässt der Fahrradweg das Mainufer und verläuft nun auf dem Hochkai. Allerdings ist er nunmehr unbefestigt (siehe Foto). Hier ist ein asphaltierter Streifen zu schaffen. Dieser ist auch in dem mit Kopfsteinpflaster versehenem Bereich des Deutschherrnufers fortzuführen bis zur Einmündung auf den entlang des Wasserweges verlaufenden Fahrradweg. Entlang des Sachsenhäuser Mainufers verläuft der Radweg dann tadellos bis zur Friedensbrücke. Hier bricht er aber abrupt ab. Ein Weiterfahren Richtung Niederrad ist offenbar nicht vorgesehen. Da eine direkte Querung der Stresemannallee an dieser Stelle auf Grund des Straßenverlaufs nur mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen einhergehen würde und zudem eine weitere Ampelanlage installiert werden müsste, bietet sich an, den Fahrradweg unter der Friedensbrücke hindurch und danach auf den Hochkai zurückzuführen (siehe Abbildung). Quelle: Googlemaps Der am Theodor-Stern-Kai auf dem Hochkai verlaufende Fahrradweg wird nach ca. 200 Metern auf Höhe der Uniklinik für ca. 150 Meter zu einem gemeinsamen Rad- und Gehweg. Es ist ebenfalls zu überlegen, ob hier eine Trennung herbeigeführt werden kann. Der Ortsbeirat übersieht dabei nicht, dass dies auf Grund der Enge des dortigen Bürgersteiges nur begrenzt möglich ist. Kurz vor der Kreuzung des Theodor-Stern-Kais mit der Deutschordenstraße wird die Trennung zwischen Geh- und Radweg erneut aufgehoben, obwohl sich auf dem Weg bereits eine farbliche Trennung (grün/rot) befindet. (siehe Bild). Hier ist daher eine Trennung durch Installation des entsprechenden Verkehrszeichens wieder zu verfügen. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 507/5 Antrag vom 09.09.2017, OF 577/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Betreff: Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der ST 1536/2014 zugesagte Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße erfolgt. Begründung: Die Decke der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße besteht aus Verbundsteinpflaster. Besonders an der zu den Bäumen gelegenen Seite sind die Pflastersteine an vielen Stellen durch Baumwurzeln mehrere Zentimeter angehoben. Der ohnehin viel zu schmale Radweg ist daher nicht in voller Breite befahrbar. Besonders im Bereich der Osthafenbrücke hat der Radverkehr auf der Gerbermühlstraße erheblich zugenommen. Der Fahrbahnbelag für den Kraftfahrzeugverkehr ist in einwandfreiem Zustand. Im Zuge des Baus der Brücke konnte z.B. auch ein Linksabbieger in den Mainwasenweg gebaut werden. Es besteht wenig Verständnis dafür, warum Fußgänger und Radfahrer noch immer auf einer Rumpelstrecke unterwegs sein müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 468 2017 Die Vorlage OF 440/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 409/5 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat in der Dreieichstraße in Sachsenhausen, zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer, schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels "Viacount" zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude bittet der Ortsbeirat, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1473 2017 Die Vorlage OF 409/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 323/5 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der KiTa Krachmacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Straße in der Nähe des Kindergartens "Krachmacherstraße" am Deutschherrenufer in beide Fahrtrichtungen digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1215 2017 Die Vorlage OF 323/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtungen digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 290/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dies der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o.g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise, bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entrée für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16, sowie durch die S-Bahn-Haltestelle am Mühlberg. Ferner ist es auch eines der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße. Dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegen gewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude (z. B. Schallschutzfenster) sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinie. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap -Mitwirkende- veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 290/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 10 Die SPD stellt den Antrag, die Vorlage OF 290/5 wie folgt zu ergänzen: "Um den Mangel an Sozialwohnungen zu beheben, ist hierbei eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnraums einzuhalten. Jeweils die Hälfte davon entfällt auf klassische Sozialwohnungen und auf die Förderung aus dem sogenannten Mittelstandsprogramm. Begründung: 41 Prozent der Haushalte in Frankfurt sind aufgrund ihres Einkommens berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen. Die Zahl der Einwohner ist in Frankfurt in den vergangenen fünf Jahren jeweils um rund 15.000 Menschen gewachsen, dieser Trend setzt sich fort. Von den rund 2.900 im vergangenen Jahr fertiggestellten Wohnungen sind nur knapp 200 Sozialwohnungen gewesen. Nach Berechnungen des Amts für Wohnungswesen fehlten derzeit bereits 35.000 bis 40.000 Wohnungen, die Mieten und Immobilienpreise in Frankfurt steigen somit. Bereits jetzt schon ist in den innenstadtnahen Wohnlagen, wie zum Beispiel in Sachsenhausen, Wohnraum für Gering- und Normalverdiener kaum noch zu finanzieren. Mehrere tausend Wohnungen in Frankfurt werden zudem in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung fallen und den einkommensschwächeren Menschen in Frankfurt dann ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1208 2017 1. Der Änderungsantrag der SPD wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Zustimmung) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 214/5 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen markieren zu lassen. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und vielgenutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 873 2016 Die Vorlage OF 214/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2016, OF 90/5 Betreff: Graffiti entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken entfernt werden, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die BürgerInnen fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen BesucherInnen des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 294 2016 Die Vorlage OF 90/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 991/5 Betreff: Fußgängergerechte Bodenbeläge Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Neugestaltung und Sanierung von Fußgängerflächen auf einen fußgängerfreundlichen Belag zu achten. Ber Belag muss ausreichend eben und rutschsicher sein, um angst- und unfallfreies Zufussgehen auch für Menschen mit Gepäck oder körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen. In der Abstimmung mit dem Denkmalamt in Baubereichen mit Denkmalschutz ist ein Kompromiss zwischen dem optischen und funktionalen Anspruch zu suchen. Beispiele für gelungene Lösungen sind die sanierten Rampen zum Tiefkai vom Sachsenhäuser Hochufer aus, der Platz vor dem Bürgeramt in Altsachsenhausen, die Gründerzeitgehwege in Berlin-Prenzlauer Berg und der neugestaltete Platz vor der Gare de l'Est in Paris. Begründung: Sehr unebenes Pflaster wie am Walter-von-Cronberg-Platz, grobe, bis zu 2 cm breite Fugen wie in vielen Straßen Altsachsenhausens oder Basalt, der bei Regen sehr glatt wird, wie an den neugestalteten Zugängen zum Oppenheimer Platz erhöhen die Sturz- und Unfallgefahr selbst für gesunde Menschen. Eine Bürgerin aus Altsachsenhausen berichtet von mehreren Knochenbrüchen in ihrem Bekanntenkreis infolge von Stürzen auf dem unebenen Pflaster. Am Walter-von-Cronberg Platz weichen regelmäßig zu Fuß gehende Hotelgäste mit Rollkoffern auf den geteerten Radweg aus, was die Gefahr von Kollisionen erhöht. Selbst geringfügige Beeinträchtigungen wie ein Bänderriss oder ein mitgeführter Rollkoffer machen die Passage der genannten Flächen zu Fuß schwierig und mit zunehmender körperlicher Beeinträchtigung wird das Problem größer. Im Interesse aller Frankfurter Fußgänger müssen deshalb kreative, neue Lösungen gefunden werden. Die beiden gelungenen Frankfurter Beispiele werden als bekannt vorausgesetzt, für die Lösungen von Außerhalb sind Abbildungen angefügt. Berlin - Prenzlauer Berg: gründerzeitlicher Gehwegbelag mit fussgängerfreundlichen grossen Granitplatten in der Mitte des Weges. Paris - Gare de l'Est: Links der Blumenkübel unebenes Kopfsteinpflaster als Parkplatzzufahrt für Pkw, rechts davon Fussgängerfläche mit gleichgrossen, gleichfarbigen Steinen mit ebener Oberseite. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3667 2014 Die Vorlage OF 991/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2014, OF 973/5 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Die Ergänzung der Linienführung sollte gegebenenfalls bereits zum Sommer 2015 eingeführt werden, auch wenn dies im Jahresfahrplanbuch 2015 nicht mehr berücksichtigt werden kann. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den ÖPNV anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt ca. 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa 5 Minuten ergäbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3638 2014 Die Vorlage OF 973/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 962/5 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3632 2014 Die Vorlage OF 962/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.07.2014, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 23.06.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o. Ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4981, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 870/5 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße vorzulegen und die dafür erforderlichen Grundstücke vorzuhalten oder falls erforderlich zu erwerben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt; 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 667/2014 sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine 10 Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal 6 Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung einer praxistauglichen Lösung mit ggfls. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gern bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3357 2014 Die Vorlage OF 870/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 871/5 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat nochmals aufzufordern, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o.ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als ja auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 540 2014 Die Vorlage OF 871/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 07.01.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke die Fußgängerampel so umzustellen, dass das Grünsignal nicht erst auf Anforderung erscheint, sondern regelmäßig geschaltet wird, wie dies an den Überwegen aller anderen Brückenköpfe schon der Fall ist. Begründung: Schon jetzt ist zu beobachten, dass Fußgänger und Radfahrer das Grünsignal nicht abwarten, weil offenbar nicht akzeptiert wird, dass erst auf Anforderung umgeschaltet wird und dann auch noch eine Minute auf das Grünsignal gewartet werden muss. Spätestens wenn der Radweg auf dem Hochkai durchgängig bis zur Flößerbrücke fertiggestellt ist, muss daher die Ampel an diesem Brückenkopf auf eine zeitgemäße Signalisierung umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 462 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme)sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4255, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2014 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2014, OF 772/5 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke die Fußgängerampel so umstellen zu lassen, dass das Grünsignal nicht erst auf Anforderung, sondern regelmäßig geschaltet wird, wie dies an den Überwegen aller anderen Brückenköpfe schon der Fall ist. Begründung: Schon jetzt ist zu beobachten, dass Fußgänger und Radfahrer nicht das Grünsignal abwarten, weil offenbar nicht akzeptiert wird, dass erst auf Anforderung umgeschaltet wird und dann auch noch eine Minute auf das Grünsignal gewartet werden muss. Spätestens wenn der Radweg auf dem Hochkai durchgängig bis zur Flößerbrücke fertig gestellt ist, muss daher die Ampel an diesem Brückenkopf auf eine zeitgemäße Signalisierung umgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 237 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 462 2014 1. a) Die Vorlage M 237 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 757 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 772/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 760/5 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt. 3. Der Mainradweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung. 4. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radler die 10 Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radler den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsberieb entgangen. 3. Wer als Radler aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radler noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Mio Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2838 2014 Die Vorlage OF 760/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 714/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 63 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3961, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 64 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3960, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2013, OF 721/5 Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang Der Ortsbeirat bittet den Magistrat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ecke Deutschherrnufer/Flößerbrücke für Betreuer und Kinder der an der Ecke liegenden Kita abzusichern. Schraffiererungen und Poller sollten die Kfz zu einem größeren Radius um den Gehwegbereich zwingen. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob zwei bis drei Parkplätze im Eingangsbereich als Halteverbot eingerichtet werden können, um den Eltern das Bringen und Abholen ihrer Kinder zu ermöglichen. Begründung: Der KiTa-Eingang befindet sich in Höhe eines stark befahrenen Kreuzungsbereichs. Die Betreuer nutzen häufig die in der Nähe liegenden Kinderspielplätze. Der Ampelübergang befindet sich direkt auf der Höhe der dicht befahrenen Kreuzung. Ein größerer Abstand der PKW vom Gehsteig wäre wünschenswert. Bei vielen Kindergärten sind Parkverbote eingerichtet, die den Eltern ermöglichen ihre Kinder zur Tagesstätte zu bringen bzw. wieder abzuholen. Dies sollte auch hier möglich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2645 2013 Die Vorlage OF 721/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 714/5 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wird wie die Rampe an der Holbeinbrücke hergestellt, d.h. ein etwa zwei Meter breiter Streifen wird mit Platten gepflastert. Begründung: Die o.g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 436 2013 Die Vorlage OF 714/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 713/5 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wird wie die Rampe an der Holbeinbrücke hergestellt, d.h. ein etwa zwei Meter breiter Streifen wird mit Platten gepflastert. Begründung: Die o.g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 435 2013 Die Vorlage OF 713/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 681/5 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch Vorgang: OM 2153/13; ST 1122/13 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf (s. OM 2153), am Deutschherrenufer im Bereich der Wohnhäuser zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg in Höhe der Hausnummern 29-31 bis zum Beginn der Grundsanierung der Straße auf einem der PKW-Parkplätze mindestens drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Abschluß der Grundsanierung ist in dem Bereich für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: Der OBR hat diesen Antrag im März schon einmal verabschiedet, in der Antwort des Magistrates (ST 1122) wurden Fahrradbügel allerdings im Bereich des Frankensteiner Platzes vorgeschlagen. Sicherlich sind dort auf Grund der Straßenbahnhaltestellen und der zentralen Lage Fahrradbügel sinnvoll und grundsätzlich befürwortet der OBR die Maßnahme. Das war aber nicht der Tenor des Antrages, daher ist diese Stellungnahme zurückzuweisen. In dem Bereich des Deutschherrenufers zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte und zwei Kindereinrichtungen. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem OBR ist bekannt, daß der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorrübergehend sein, nach Abschluß der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2544 2013 Die Vorlage OF 681/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2013, OF 632/5 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstrasse durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen - Einrichtung einer stationären Messanlage - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder" - Schaltung der Ampeln auch nachts Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstrasse. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen dort ausgefahren werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2343 2013 Die Vorlage OF 632/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen der Seehofstraße und der Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2013, OF 574/5 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer Der Magistrat wird aufgefordert, am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser östlich des Frankensteiner Platzes bis zum Beginn der Neugestaltung der Fahrbahn und Gehwege auf einem der Pkw Parkplätze drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem OBR ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2153 2013 Die Vorlage OF 574/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 378/5 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt zu ändern: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt und 2. Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Die Grünphase für Fußgänger soll so bemessen sein, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z.B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße / Wehrstraße folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt auf die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrenufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass - eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Ragfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel z.B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn denn Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 28.09.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1583 2012 Die Vorlage OF 378/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2012, OF 224/5 Betreff: Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg die folgenden Verbesserungen vorzunehmen: 1. Installation eines blinkenden Schalters 2. Verkürzung der Wartephasen für Fußgänger 3. Anpassung der Grünschaltung am Speckweg, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung in einem Zug passieren können. Begründung: Während langer Phasen nimmt der Fußgängerüberweg keinen "Grünlichtaufruf" durch Fußgänger an. Diese Phasen sind unabhängig von einem eventuell vorangegangenen Fußgänger-Grün. Auch wenn die Ampel längere Zeit nicht von Fußgängern genutzt wurde, gibt es diese lange Phase. Während dieser Phasen, zeigt der Schalter nicht einmal durch das übliche Blinken an, dass der Schalter gedrückt wurde und ein Fußgängergrün damit eingeleitet wurde. In anderen Phasen wird der "Grünruf" angenommen, der Schalter blinkt. Allerdings dauert es gefühlt mehrere Minuten, bis die Fußgängerampel grün anzeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 927 2012 Die Vorlage OF 224/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2011, OF 66/1 Betreff: Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Amtsblatt nur 36 vom 06. Sept. 2011, Seite 933 und 934 wird für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main eine Öffentliche Ausschreibung zu Kanalbauarbeiten im GALLUSVIERTEL durchgeführt. Ausschreibende Behörde ist das Hochbauamt, Submissionssteife, Gerbermühlstraße 48, Ffm. Das Wort Gallusviertel wird in dieser Ausschreibung mehrmals wiederholt. Die Mitglieder des Ortsbeirates 1 empfinden es als eine Unmöglichkeit, das Wort Gallusviertel zu verwenden obwohl der Stadtteil Gallus seit Jahren diesen Namen trägt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der zuständigen Stelle unmissverständlich klarzumachen, dass in Zukunft nur noch das Wort GALLUS für den Stadtteil verwandt wird. Begründung: Es ist für die Mitglieder des Ortsbeirates 1 unverständlich, dass Behörden unserer Stadtverwaltung immer noch das Wort Gallusviertel, das seit Jahren nicht mehr aktuell ist, verwenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 20.09.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2011 Die Vorlage OF 66/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2011, OF 91/5 Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und dort die Einrichtung eines Park-verbotes für sechs Parkplätze rückgängig zu machen. Vielmehr sollte das Gespräch mit dem Stadtschulamt gesucht werden, ob nicht auf dessen in der Nähe liegendem Parkplatzgelände zwischen 7:00 und 9:00 Uhr eine ausreichende Anzahl an Kurzzeit-Parkplätzen für Eltern zur Verfügung gestellt werden kann, die ihre Kinder zur Kindereinrichtung bringen. Begründung: Die Straße "Zum Brommenhof" ist ein Wohngebiet, in dem ausreichend freie Parkplätze vorgehalten wurden. Im Frühjahr wurden 6 Plätze als Parkverbotszone eingerichtet - begründet wurde dies mit dem zusätzlichen Bedarf der Kindereinrichtung. In der Folge werden Abschleppaktionen sogar an Feiertagen durchgeführt, an denen die Einrichtung geschlossen ist - z.B. am Pfingstmontag! Für die Kindereinrichtung werden bereits zwei Be- und Entladeplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang vorgehalten. Für den Bedarf an zusätzlichen sechs Parkplätzen sollte besser eine äm-terübergreifende Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden-stellt. Der Parkplatz des Stadtschulamtes in unmittelbarer Nähe sollte entsprechende Freiflächen bieten können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 91/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2011, OF 15/5 Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und gegebenenfalls die kürzlich erfolgte Einrichtung eines Parkverbotes rückgängig zu machen. Begründung: Für den Bedarf dieses Wohngebiets in der Straße "Zum Brommenhof sollten ausreichend Parkplätze vorgehalten werden. Weder sind hier Läden oder Geschäfte vorhanden, die angeliefert werden müssten noch sind Zufahrten tagsüber frei zu halten. Mit dieser Maßnahme wurden den Anwohnern der Straße ohne erkennbare Gründe ca. 8 Parkplätze weggenommen - dies trotz des auch in dieser Gegend vorherrschenden Parkdrucks. Sollten keine zwingenden Gründe vorliegen bittet der Ortsbeirat um Rücknahme der Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 15/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2008, OA 660 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 16.05.2008 Betreff: Frankfurts Einzelhändler und ihre Kunden brauchen ein ordentliches Konzept Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 51 wird an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die folgend aufgeführten Gebiete in die Vorlage M 51 einzuarbeiten: a) Bürostadt Niederrad, Goldsteinstraße zwischen Hahn- und Lyoner Straße, b) Areal Gerbermühlstraße/Seehofstraße in Sachsenhausen, c) geplantes Areal rund um den Henninger Turm, d) geplantes Areal Gateway Gardens (maximal als C-Zentrum, da es laut Beschlusslage nur der Versorgung im Stadtteil dienen soll). Begründung: Die Vorlage M 51 weist massive handwerkliche Fehler auf. Weder sind die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt, noch kann man eine Zielplanung des Magistrats erkennen. Gebiete, deren Planung beschlossen ist, fehlen in der Vorlage. In einer beschlussfähigen Vorlage sollten die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt und eine Zielplanung erkennbar sein. Die vorliegende Magistratsvorlage ist nicht beschlussfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2008, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 21.05.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.05.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2008, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 10.06.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.08.2008, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 645 = Ablehnung, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2008, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung), LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Ablehnung), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme), FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Kosten, OA 645 = Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 51, NR 871, NR 1060, NR 1068 und OA 634 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 634 Ziffer 2., OA 641, OA 643, OA 645, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 667 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, NR 1060, NR 1068 und OA 645 = Ablehnung, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel, Majer, Schneider, Seitz, Fey, Oesterling und Baier sowie von Stadtrat Rhein dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) zu 15. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4608, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 92 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 136/5 Betreff: Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Konzepte er zu ergreifen gedenkt, um die Überflutungen der Keller in Alt-Sachsenhausen bei Starkregen in Zukunft zu verhindern. Begründung: Am Donnerstag, den 03.06. und am Samstag, den 05.06.2021 war insbesondere Alt-Sachsenhausen von Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse waren vollgelaufen. Dies hatte einen hohen Sachschaden zur Folge. Alt-Sachsenhausen war hier nicht zum ersten Mal bei Starkregenereignissen besonders betroffen. Die Anwohner und die Wirte der Lokalitäten in Alt-Sachsenhausen haben den Magistrat mehrfach angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen. Eine Antwort haben sie leider nicht bekommen, obwohl dieses Thema in hohem Maße wichtig ist. Es besteht hier hoher Handlungsbedarf, da damit gerechnet werden muss, dass solche Starkregenereignisse zukünftig häufiger eintreten werden. Insoweit muss der Magistrat entsprechende Konzepte entwickeln, um eine Überflutung der Kellerräume zu vermeiden. Hierbei sind selbstverständlich entsprechende Experten einzubinden. Die Stadt Offenbach hat bspw. das Problem dadurch gelöst, dass sie einen Überlauf direkt zum Main geschaffen hat. Das Regenwasser ergießt sich vorliegend entlang der Paradiesgasse in Richtung Main. Der Straßendamm am Deutschherrnufer verhindert den Rückfluss in den Main. Der Rückstau in der Kanalisation und im Grundwasser drückt die Wassermengen in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und in der Großen Rittergasse nicht in der Lage, derartige Wassermengen aufzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2021 Die Vorlage OF 136/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2021, OF 145/5 Betreff: Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße "Zum Gipelhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fläche vor den Einfahrten "Zum Gipelhof 5" und "Zum Gipelhof 7" deutlich zu schraffieren und auf das dort geltende Halte- und Parkverbot hinzuweisen. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so das Aus- und Einfahren in die Garagen. Durch das Hervorheben des Halte- und Parkverbots kann ein Zustellen des Gehwegs und der Garageneinfahrt verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 777 2021 Die Vorlage OF 145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/5 Betreff: Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit es zu Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer auf Höhe der Hausnummern 41-50 durch Menschenansammlungen kommt und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen seitens der Stadt unternommen worden sind z.B. durch regelmäßig Kontrollen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer auf Höhe der Hausnummern 41-50 zu Ruhestörungen durch Jugendliche kommt. Diese stören mit lauter Musik und Gegröle vornehmlich bei schönem Wetter vom frühen Abend bis in die späten Nachtstunden werktags so wie am Wochenende die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 109 2021 Die Vorlage OF 5/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1841/5 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1841/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7176 2021 Die Vorlage OF 1841/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist: 1. Für den Straßenzug Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen 2. An geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüber-schreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. für die Straßenzüge Offenbacher Landstraße und Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen; 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen. Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1798/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße Fahrtrichtung Offenbach in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrende Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2020 Die Vorlage OF 1811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1745/5 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zur Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlang braust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6576 2020 Die Vorlage OF 1745/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: ST 601/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrat ST 601/2020, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad lang gefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1609/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: ST 2127/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Rad Fahrende, die vom Tiefkai kommen, sind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Rad Fahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Rad Fahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Rad Fahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke, kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5919 2020 Die Vorlage OF 1609/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1629/5 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die folgenden AWO-Kitas überprüft wurden, was die Überprüfung ggfls. ergab oder wann eine Prüfung vorgesehen ist: 1. AWO Kita Holbeinviertel, Nell-Breuning-Str. 2. AWO Kita Niederrad, Bruchfeldstr. 3. AWO Kita Oberrad, Scheerengasse 4. AWO Kita Alt-Sachsenhausen, Elisabethenstr. 5. AWO Kita Fabrika, Mörfelder Landstr. 6. AWO Kita Sachsenhausen, Deutschherrnufer Begründung: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in mehreren Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben. In der Summe wurden offenbar hohe unrechtmäßige Zahlungen erlangt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.1. d.J. berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister über den Verdacht einer substanziellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Eltern machen sich jetzt Gedanken, ob die Betreuung ihrer Kinder durch AWO-Einrichtungen aufrecht erhalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1602 2020 Die Vorlage OF 1629/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 119/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der o.a. ST-Vorlage einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Vorlage ST 2371/2019 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegen gewirkt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1628/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 552 2020 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1530/5 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2020 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, den Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I) genannten Zielführungen, mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses zu mandatieren. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II) gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 42 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Tenor wie folgt zu ergänzen: "Bei der Bebauung ist auf eine Quote von 30 Prozent sozialgebundener Wohnungen zu achten, weitere 20 Prozent der Wohnungen sollen nach dem Mittelstandsprogramm finanziert werden." Beschluss: Anregung OA 502 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2019, OF 1463/5 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der ST 1830 angeführte Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegt. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord; Offenbach; Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeugen die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2019 Die Vorlage OF 1463/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1216/5 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während des Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über der Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4445 2019 Die Vorlage OF 1216/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2019, OF 1179/5 Betreff: Die Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie langfristig und nachhaltig sichergestellt werden kann, dass die Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstr. nutzen, auch in Zukunft mindestens genauso gute Rahmenbedingungen hat wie zur Zeit. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen waren, müssen die Vereine fürchten, dass ihre bisherigen Sportplätze möglicherweise für einen Neubau der Europäischen Schule in Frage kommen. Entsprechende Prüfungen laufen bereits. Der Ortsbeirat 5 erwartet in diesem Zusammenhang vom Magistrat, dass die Belange und die Zukunft der betroffenen Vereine ebenfalls höchsten Stellenwert haben. Die Vereine leisten u.a. hervorragende pädagogische Arbeit bzw. Jugendarbeit. Darum muss sichergestellt werden, dass dafür auch in Zukunft absolut gleichwertige Rahmenbedingungen garantiert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4603 2019 Die Vorlage OF 1179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 1151/5 Betreff: Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße / Zum Laurenburger Hof auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend unterwegs sind, sehen die rote Ampel hinter der Linkskurve der Gerbermühlstraße und die davor wartenden Autos relativ spät. Dies kann dazu führen, dass abrupte Bremsvorgänge stattfinden müssen. Die Situation kann durch ein gelbes Blinklicht entschärft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4241 2019 Die Vorlage OF 1151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1068/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden auseichend Mittel in dem Haushalt eingestellt, um die Bahngleise am Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten (ca. 160m) durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Weiterhin werden ausreichend Mittel zur Instandsetzung des vorhandenen Zaunes zur Sicherung der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage eingestellt. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mittgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 239 2018 Die Vorlage OF 1068/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1001/5 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Auf Grund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3908 2018 Die Vorlage OF 1001/5 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in mehreren Anträgen - OM 142/2016, OM 2441/2017, OM 2442/2017 - den Magistrat auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form der im Betreff genannten Stellungnahme durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur 4 % Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße, wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan und sind Anlass dieses Antrags. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zu Rate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optische verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 312 2018 Die Vorlage OF 966/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 883/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer und Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten in den o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern und Erzieher-/innen der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, so dass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3306 2018 Die Vorlage OF 883/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2018, OF 877/5 Betreff: Mülleimer Walther-von-Cronberg-Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Walther-von-Cronberg-Platz häufiger zu reinigen und die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer zu ersetzen. Begründung: Der Walther-von-Cronberg-Platz wird insbesondere in den Sommermonaten von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Bürger haben sich jedoch darüber beschwert, dass die Müllereimer auf dem Walther-von-Cronberg-Platz viel zu klein für das dort anfallende Müllaufkommen sind. Außerdem wird der Müll von Vögeln aus den Mülleimern gezogen und über den Platz verteilt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3302 2018 Die Vorlage OF 877/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahingehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Der Magistrat soll die DB-Netz AG auffordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf die Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018 (OM 2610) und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018 (ST 726). Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähnen, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würde die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber dem Hofausgang eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Wir danken für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3094 2018 Die Vorlage OF 859/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der OM 2137 vom 15.09.2017, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (breite ca. 2m) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme St 2532 vom 22.12.2017 abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bzgl. des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan B 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, so dass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die OM 2137 des Ortsbeirates 5 vom 15.09.2017 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2923 2018 Die Vorlage OF 783/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 706/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: - Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. - Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet. - Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht. - Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kinder zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u.a. vom ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmanischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm von mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2610 2018 Die Vorlage OF 706/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.2.2017, OM 1208 (Neues Wohnen in Gerbermühlstraße) wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.5.2017, ST 882 eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand wie vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll um Möglichkeiten aufzuzeigen der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 660/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2018 Die Vorlage OF 660/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 657/5 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Haltverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In der Vorlage F 64/2011 hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In der Stellungnahme ST 1365/2014 hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2434 2017 Die Vorlage OF 657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2017, OF 603/5 Betreff: Wartehäuschen an der Haltestelle "Wasserweg" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an der Bushaltestelle "Wasserweg" auf dem Walther-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen ein Wartehäuschen für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Die Haltestelle "Wasserweg" ist eine Umstiegshaltestelle von gleich zwei Linien (45, 46). Vor allem behinderte und ältere Menschen sind dort auf eine Sitzgelegenheit angewiesen. Ein Regenschutz ist für alle Fahrgäste nötig. Ein ordentliches Wartehäuschen würde das Warten für alle Fahrgäste angenehmer machen und zudem für einen reibungsloseren Busverkehr sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 603/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2017, OF 577/5 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. 2. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. 3. Der Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Googlemaps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur der Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf den Hochkai auf den dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder- als auch des Niederräderufers ist der Radweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittelangefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Radfernweg handelt. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf "grün" schaltet. Begründung: Im Antrag OA 540 aus dem Jahr 2014 hat der Ortsbeirat vorgeschlagen entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In der ST 727/2014 argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner ST 284/2015 eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der OBR aber bisher vergebens. Text der ST 284/2015 "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2148 2017 Die Vorlage OF 559/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 557/5 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch überhöhte Geschwindigkeit von PKW und bitten den Ortsbeirat dringend um Abhilfe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2146 2017 Die Vorlage OF 557/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 507/5 Betreff: Verbesserung des südlichen Mainuferradwegs Der hessische Fernradweg R3 verläuft in Frankfurt am Mainufer auf dem südlichen Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer insbesondere in Innenstadtnähe von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Erfreulicherweise gibt es auf dem Hochkai inzwischen eine Alternativroute. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zwischen Deutschherrnbrücke und Schaubstraße auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. Begründung: Da Berufspendler und zu Fuß gehende Freizeitnutzer den Tiefkai zu unterschiedlichen Zeiten nutzen, verläuft das Nebeneinander weitgehend konfliktfrei. Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksichtnehmen und entsprechend langsam fahren. Wer zügiger fahren möchte, kann den Hochkai nutzen. Dies sollte durch Ausschilderung und Verbesserung des Fahrbahnbelags unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den entlang des Mains von Offenbach nach Schwanheim verlaufenden Fahrradweg dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft. Darüber hinaus ist der Radweg, soweit noch nicht geschehen, zu asphaltieren und damit besser befahrbar zu machen. Weiterhin ist der Radweg an der Kreuzung Stresemannallee unter der Friedensbrücke hindurchzuführen. Quelle: Googlemaps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und PKWs vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Um dies zu gewährleisten ist darauf zu achten, dass Fahrradfahrer sich den Weg möglichst nicht mit Passantinnen und Passanten teilen. Eine gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit auch eine haptische Trennung geschaffen werden z.B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des Mains. Der von Offenbach nach Schwanheim verlaufende Fahrradweg ist allerdings an vielen Stellen verbesserungsbedürftig. Da die Strecke zugleich Teil des hessischen Radfernweges R3 ist, könnten Mittel zur Sanierung des Weges auch vom Land angefordert werden. Beginnend an der Stadtgrenze zu Offenbach ist zunächst festzustellen, dass der Fahrradweg hier als gemeinsamer Rad- und Gehweg gestaltet ist und somit erhebliches Konfliktpotenzial aufweist. Hier sollte durch Markierung eines Mittelstreifens und Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen eine Trennung von Rad- und Gehweg hergestellt werden. Soweit der Weg hierzu nicht die erforderliche Breite besitzt, ist dieser entsprechend zu verbreitern. Am Deutschherrnufer verlässt der Fahrradweg das Mainufer und verläuft nun auf dem Hochkai. Allerdings ist er nunmehr unbefestigt (siehe Foto). Hier ist ein asphaltierter Streifen zu schaffen. Dieser ist auch in dem mit Kopfsteinpflaster versehenem Bereich des Deutschherrnufers fortzuführen bis zur Einmündung auf den entlang des Wasserweges verlaufenden Fahrradweg. Entlang des Sachsenhäuser Mainufers verläuft der Radweg dann tadellos bis zur Friedensbrücke. Hier bricht er aber abrupt ab. Ein Weiterfahren Richtung Niederrad ist offenbar nicht vorgesehen. Da eine direkte Querung der Stresemannallee an dieser Stelle auf Grund des Straßenverlaufs nur mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen einhergehen würde und zudem eine weitere Ampelanlage installiert werden müsste, bietet sich an, den Fahrradweg unter der Friedensbrücke hindurch und danach auf den Hochkai zurückzuführen (siehe Abbildung). Quelle: Googlemaps Der am Theodor-Stern-Kai auf dem Hochkai verlaufende Fahrradweg wird nach ca. 200 Metern auf Höhe der Uniklinik für ca. 150 Meter zu einem gemeinsamen Rad- und Gehweg. Es ist ebenfalls zu überlegen, ob hier eine Trennung herbeigeführt werden kann. Der Ortsbeirat übersieht dabei nicht, dass dies auf Grund der Enge des dortigen Bürgersteiges nur begrenzt möglich ist. Kurz vor der Kreuzung des Theodor-Stern-Kais mit der Deutschordenstraße wird die Trennung zwischen Geh- und Radweg erneut aufgehoben, obwohl sich auf dem Weg bereits eine farbliche Trennung (grün/rot) befindet. (siehe Bild). Hier ist daher eine Trennung durch Installation des entsprechenden Verkehrszeichens wieder zu verfügen. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 507/5 Antrag vom 09.09.2017, OF 577/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Betreff: Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der ST 1536/2014 zugesagte Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße erfolgt. Begründung: Die Decke der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße besteht aus Verbundsteinpflaster. Besonders an der zu den Bäumen gelegenen Seite sind die Pflastersteine an vielen Stellen durch Baumwurzeln mehrere Zentimeter angehoben. Der ohnehin viel zu schmale Radweg ist daher nicht in voller Breite befahrbar. Besonders im Bereich der Osthafenbrücke hat der Radverkehr auf der Gerbermühlstraße erheblich zugenommen. Der Fahrbahnbelag für den Kraftfahrzeugverkehr ist in einwandfreiem Zustand. Im Zuge des Baus der Brücke konnte z.B. auch ein Linksabbieger in den Mainwasenweg gebaut werden. Es besteht wenig Verständnis dafür, warum Fußgänger und Radfahrer noch immer auf einer Rumpelstrecke unterwegs sein müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 468 2017 Die Vorlage OF 440/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 409/5 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat in der Dreieichstraße in Sachsenhausen, zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer, schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels "Viacount" zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude bittet der Ortsbeirat, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1473 2017 Die Vorlage OF 409/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 323/5 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der KiTa Krachmacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Straße in der Nähe des Kindergartens "Krachmacherstraße" am Deutschherrenufer in beide Fahrtrichtungen digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1215 2017 Die Vorlage OF 323/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtungen digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 290/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dies der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o.g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise, bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entrée für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16, sowie durch die S-Bahn-Haltestelle am Mühlberg. Ferner ist es auch eines der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße. Dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegen gewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude (z. B. Schallschutzfenster) sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinie. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap -Mitwirkende- veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 290/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 10 Die SPD stellt den Antrag, die Vorlage OF 290/5 wie folgt zu ergänzen: "Um den Mangel an Sozialwohnungen zu beheben, ist hierbei eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnraums einzuhalten. Jeweils die Hälfte davon entfällt auf klassische Sozialwohnungen und auf die Förderung aus dem sogenannten Mittelstandsprogramm. Begründung: 41 Prozent der Haushalte in Frankfurt sind aufgrund ihres Einkommens berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen. Die Zahl der Einwohner ist in Frankfurt in den vergangenen fünf Jahren jeweils um rund 15.000 Menschen gewachsen, dieser Trend setzt sich fort. Von den rund 2.900 im vergangenen Jahr fertiggestellten Wohnungen sind nur knapp 200 Sozialwohnungen gewesen. Nach Berechnungen des Amts für Wohnungswesen fehlten derzeit bereits 35.000 bis 40.000 Wohnungen, die Mieten und Immobilienpreise in Frankfurt steigen somit. Bereits jetzt schon ist in den innenstadtnahen Wohnlagen, wie zum Beispiel in Sachsenhausen, Wohnraum für Gering- und Normalverdiener kaum noch zu finanzieren. Mehrere tausend Wohnungen in Frankfurt werden zudem in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung fallen und den einkommensschwächeren Menschen in Frankfurt dann ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1208 2017 1. Der Änderungsantrag der SPD wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Zustimmung) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 214/5 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen markieren zu lassen. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und vielgenutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 873 2016 Die Vorlage OF 214/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2016, OF 90/5 Betreff: Graffiti entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken entfernt werden, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die BürgerInnen fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen BesucherInnen des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 294 2016 Die Vorlage OF 90/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 991/5 Betreff: Fußgängergerechte Bodenbeläge Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Neugestaltung und Sanierung von Fußgängerflächen auf einen fußgängerfreundlichen Belag zu achten. Ber Belag muss ausreichend eben und rutschsicher sein, um angst- und unfallfreies Zufussgehen auch für Menschen mit Gepäck oder körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen. In der Abstimmung mit dem Denkmalamt in Baubereichen mit Denkmalschutz ist ein Kompromiss zwischen dem optischen und funktionalen Anspruch zu suchen. Beispiele für gelungene Lösungen sind die sanierten Rampen zum Tiefkai vom Sachsenhäuser Hochufer aus, der Platz vor dem Bürgeramt in Altsachsenhausen, die Gründerzeitgehwege in Berlin-Prenzlauer Berg und der neugestaltete Platz vor der Gare de l'Est in Paris. Begründung: Sehr unebenes Pflaster wie am Walter-von-Cronberg-Platz, grobe, bis zu 2 cm breite Fugen wie in vielen Straßen Altsachsenhausens oder Basalt, der bei Regen sehr glatt wird, wie an den neugestalteten Zugängen zum Oppenheimer Platz erhöhen die Sturz- und Unfallgefahr selbst für gesunde Menschen. Eine Bürgerin aus Altsachsenhausen berichtet von mehreren Knochenbrüchen in ihrem Bekanntenkreis infolge von Stürzen auf dem unebenen Pflaster. Am Walter-von-Cronberg Platz weichen regelmäßig zu Fuß gehende Hotelgäste mit Rollkoffern auf den geteerten Radweg aus, was die Gefahr von Kollisionen erhöht. Selbst geringfügige Beeinträchtigungen wie ein Bänderriss oder ein mitgeführter Rollkoffer machen die Passage der genannten Flächen zu Fuß schwierig und mit zunehmender körperlicher Beeinträchtigung wird das Problem größer. Im Interesse aller Frankfurter Fußgänger müssen deshalb kreative, neue Lösungen gefunden werden. Die beiden gelungenen Frankfurter Beispiele werden als bekannt vorausgesetzt, für die Lösungen von Außerhalb sind Abbildungen angefügt. Berlin - Prenzlauer Berg: gründerzeitlicher Gehwegbelag mit fussgängerfreundlichen grossen Granitplatten in der Mitte des Weges. Paris - Gare de l'Est: Links der Blumenkübel unebenes Kopfsteinpflaster als Parkplatzzufahrt für Pkw, rechts davon Fussgängerfläche mit gleichgrossen, gleichfarbigen Steinen mit ebener Oberseite. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3667 2014 Die Vorlage OF 991/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2014, OF 973/5 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Die Ergänzung der Linienführung sollte gegebenenfalls bereits zum Sommer 2015 eingeführt werden, auch wenn dies im Jahresfahrplanbuch 2015 nicht mehr berücksichtigt werden kann. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den ÖPNV anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt ca. 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa 5 Minuten ergäbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3638 2014 Die Vorlage OF 973/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 962/5 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3632 2014 Die Vorlage OF 962/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.07.2014, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 23.06.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o. Ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4981, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 870/5 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße vorzulegen und die dafür erforderlichen Grundstücke vorzuhalten oder falls erforderlich zu erwerben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt; 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 667/2014 sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine 10 Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal 6 Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung einer praxistauglichen Lösung mit ggfls. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gern bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3357 2014 Die Vorlage OF 870/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 871/5 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat nochmals aufzufordern, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o.ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als ja auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 540 2014 Die Vorlage OF 871/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 07.01.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke die Fußgängerampel so umzustellen, dass das Grünsignal nicht erst auf Anforderung erscheint, sondern regelmäßig geschaltet wird, wie dies an den Überwegen aller anderen Brückenköpfe schon der Fall ist. Begründung: Schon jetzt ist zu beobachten, dass Fußgänger und Radfahrer das Grünsignal nicht abwarten, weil offenbar nicht akzeptiert wird, dass erst auf Anforderung umgeschaltet wird und dann auch noch eine Minute auf das Grünsignal gewartet werden muss. Spätestens wenn der Radweg auf dem Hochkai durchgängig bis zur Flößerbrücke fertiggestellt ist, muss daher die Ampel an diesem Brückenkopf auf eine zeitgemäße Signalisierung umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 462 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme)sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4255, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2014 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2014, OF 772/5 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke die Fußgängerampel so umstellen zu lassen, dass das Grünsignal nicht erst auf Anforderung, sondern regelmäßig geschaltet wird, wie dies an den Überwegen aller anderen Brückenköpfe schon der Fall ist. Begründung: Schon jetzt ist zu beobachten, dass Fußgänger und Radfahrer nicht das Grünsignal abwarten, weil offenbar nicht akzeptiert wird, dass erst auf Anforderung umgeschaltet wird und dann auch noch eine Minute auf das Grünsignal gewartet werden muss. Spätestens wenn der Radweg auf dem Hochkai durchgängig bis zur Flößerbrücke fertig gestellt ist, muss daher die Ampel an diesem Brückenkopf auf eine zeitgemäße Signalisierung umgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 237 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 462 2014 1. a) Die Vorlage M 237 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 757 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 772/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 760/5 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt. 3. Der Mainradweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung. 4. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radler die 10 Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radler den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsberieb entgangen. 3. Wer als Radler aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radler noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Mio Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2838 2014 Die Vorlage OF 760/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 714/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 63 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3961, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 64 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3960, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2013, OF 721/5 Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang Der Ortsbeirat bittet den Magistrat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ecke Deutschherrnufer/Flößerbrücke für Betreuer und Kinder der an der Ecke liegenden Kita abzusichern. Schraffiererungen und Poller sollten die Kfz zu einem größeren Radius um den Gehwegbereich zwingen. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob zwei bis drei Parkplätze im Eingangsbereich als Halteverbot eingerichtet werden können, um den Eltern das Bringen und Abholen ihrer Kinder zu ermöglichen. Begründung: Der KiTa-Eingang befindet sich in Höhe eines stark befahrenen Kreuzungsbereichs. Die Betreuer nutzen häufig die in der Nähe liegenden Kinderspielplätze. Der Ampelübergang befindet sich direkt auf der Höhe der dicht befahrenen Kreuzung. Ein größerer Abstand der PKW vom Gehsteig wäre wünschenswert. Bei vielen Kindergärten sind Parkverbote eingerichtet, die den Eltern ermöglichen ihre Kinder zur Tagesstätte zu bringen bzw. wieder abzuholen. Dies sollte auch hier möglich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2645 2013 Die Vorlage OF 721/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 714/5 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wird wie die Rampe an der Holbeinbrücke hergestellt, d.h. ein etwa zwei Meter breiter Streifen wird mit Platten gepflastert. Begründung: Die o.g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 436 2013 Die Vorlage OF 714/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 713/5 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wird wie die Rampe an der Holbeinbrücke hergestellt, d.h. ein etwa zwei Meter breiter Streifen wird mit Platten gepflastert. Begründung: Die o.g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 435 2013 Die Vorlage OF 713/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 681/5 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch Vorgang: OM 2153/13; ST 1122/13 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf (s. OM 2153), am Deutschherrenufer im Bereich der Wohnhäuser zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg in Höhe der Hausnummern 29-31 bis zum Beginn der Grundsanierung der Straße auf einem der PKW-Parkplätze mindestens drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Abschluß der Grundsanierung ist in dem Bereich für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: Der OBR hat diesen Antrag im März schon einmal verabschiedet, in der Antwort des Magistrates (ST 1122) wurden Fahrradbügel allerdings im Bereich des Frankensteiner Platzes vorgeschlagen. Sicherlich sind dort auf Grund der Straßenbahnhaltestellen und der zentralen Lage Fahrradbügel sinnvoll und grundsätzlich befürwortet der OBR die Maßnahme. Das war aber nicht der Tenor des Antrages, daher ist diese Stellungnahme zurückzuweisen. In dem Bereich des Deutschherrenufers zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte und zwei Kindereinrichtungen. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem OBR ist bekannt, daß der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorrübergehend sein, nach Abschluß der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2544 2013 Die Vorlage OF 681/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2013, OF 632/5 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstrasse durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen - Einrichtung einer stationären Messanlage - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder" - Schaltung der Ampeln auch nachts Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstrasse. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen dort ausgefahren werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2343 2013 Die Vorlage OF 632/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen der Seehofstraße und der Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2013, OF 574/5 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer Der Magistrat wird aufgefordert, am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser östlich des Frankensteiner Platzes bis zum Beginn der Neugestaltung der Fahrbahn und Gehwege auf einem der Pkw Parkplätze drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem OBR ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2153 2013 Die Vorlage OF 574/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 378/5 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt zu ändern: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt und 2. Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Die Grünphase für Fußgänger soll so bemessen sein, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z.B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße / Wehrstraße folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt auf die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrenufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass - eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Ragfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel z.B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn denn Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 28.09.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1583 2012 Die Vorlage OF 378/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2012, OF 224/5 Betreff: Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg die folgenden Verbesserungen vorzunehmen: 1. Installation eines blinkenden Schalters 2. Verkürzung der Wartephasen für Fußgänger 3. Anpassung der Grünschaltung am Speckweg, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung in einem Zug passieren können. Begründung: Während langer Phasen nimmt der Fußgängerüberweg keinen "Grünlichtaufruf" durch Fußgänger an. Diese Phasen sind unabhängig von einem eventuell vorangegangenen Fußgänger-Grün. Auch wenn die Ampel längere Zeit nicht von Fußgängern genutzt wurde, gibt es diese lange Phase. Während dieser Phasen, zeigt der Schalter nicht einmal durch das übliche Blinken an, dass der Schalter gedrückt wurde und ein Fußgängergrün damit eingeleitet wurde. In anderen Phasen wird der "Grünruf" angenommen, der Schalter blinkt. Allerdings dauert es gefühlt mehrere Minuten, bis die Fußgängerampel grün anzeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 927 2012 Die Vorlage OF 224/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2011, OF 66/1 Betreff: Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Amtsblatt nur 36 vom 06. Sept. 2011, Seite 933 und 934 wird für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main eine Öffentliche Ausschreibung zu Kanalbauarbeiten im GALLUSVIERTEL durchgeführt. Ausschreibende Behörde ist das Hochbauamt, Submissionssteife, Gerbermühlstraße 48, Ffm. Das Wort Gallusviertel wird in dieser Ausschreibung mehrmals wiederholt. Die Mitglieder des Ortsbeirates 1 empfinden es als eine Unmöglichkeit, das Wort Gallusviertel zu verwenden obwohl der Stadtteil Gallus seit Jahren diesen Namen trägt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der zuständigen Stelle unmissverständlich klarzumachen, dass in Zukunft nur noch das Wort GALLUS für den Stadtteil verwandt wird. Begründung: Es ist für die Mitglieder des Ortsbeirates 1 unverständlich, dass Behörden unserer Stadtverwaltung immer noch das Wort Gallusviertel, das seit Jahren nicht mehr aktuell ist, verwenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 20.09.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2011 Die Vorlage OF 66/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2011, OF 91/5 Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und dort die Einrichtung eines Park-verbotes für sechs Parkplätze rückgängig zu machen. Vielmehr sollte das Gespräch mit dem Stadtschulamt gesucht werden, ob nicht auf dessen in der Nähe liegendem Parkplatzgelände zwischen 7:00 und 9:00 Uhr eine ausreichende Anzahl an Kurzzeit-Parkplätzen für Eltern zur Verfügung gestellt werden kann, die ihre Kinder zur Kindereinrichtung bringen. Begründung: Die Straße "Zum Brommenhof" ist ein Wohngebiet, in dem ausreichend freie Parkplätze vorgehalten wurden. Im Frühjahr wurden 6 Plätze als Parkverbotszone eingerichtet - begründet wurde dies mit dem zusätzlichen Bedarf der Kindereinrichtung. In der Folge werden Abschleppaktionen sogar an Feiertagen durchgeführt, an denen die Einrichtung geschlossen ist - z.B. am Pfingstmontag! Für die Kindereinrichtung werden bereits zwei Be- und Entladeplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang vorgehalten. Für den Bedarf an zusätzlichen sechs Parkplätzen sollte besser eine äm-terübergreifende Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden-stellt. Der Parkplatz des Stadtschulamtes in unmittelbarer Nähe sollte entsprechende Freiflächen bieten können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 91/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2011, OF 15/5 Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und gegebenenfalls die kürzlich erfolgte Einrichtung eines Parkverbotes rückgängig zu machen. Begründung: Für den Bedarf dieses Wohngebiets in der Straße "Zum Brommenhof sollten ausreichend Parkplätze vorgehalten werden. Weder sind hier Läden oder Geschäfte vorhanden, die angeliefert werden müssten noch sind Zufahrten tagsüber frei zu halten. Mit dieser Maßnahme wurden den Anwohnern der Straße ohne erkennbare Gründe ca. 8 Parkplätze weggenommen - dies trotz des auch in dieser Gegend vorherrschenden Parkdrucks. Sollten keine zwingenden Gründe vorliegen bittet der Ortsbeirat um Rücknahme der Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 15/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2008, OA 660 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 16.05.2008 Betreff: Frankfurts Einzelhändler und ihre Kunden brauchen ein ordentliches Konzept Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 51 wird an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die folgend aufgeführten Gebiete in die Vorlage M 51 einzuarbeiten: a) Bürostadt Niederrad, Goldsteinstraße zwischen Hahn- und Lyoner Straße, b) Areal Gerbermühlstraße/Seehofstraße in Sachsenhausen, c) geplantes Areal rund um den Henninger Turm, d) geplantes Areal Gateway Gardens (maximal als C-Zentrum, da es laut Beschlusslage nur der Versorgung im Stadtteil dienen soll). Begründung: Die Vorlage M 51 weist massive handwerkliche Fehler auf. Weder sind die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt, noch kann man eine Zielplanung des Magistrats erkennen. Gebiete, deren Planung beschlossen ist, fehlen in der Vorlage. In einer beschlussfähigen Vorlage sollten die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt und eine Zielplanung erkennbar sein. Die vorliegende Magistratsvorlage ist nicht beschlussfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2008, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 21.05.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.05.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2008, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 10.06.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.08.2008, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 645 = Ablehnung, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2008, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung), LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Ablehnung), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme), FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Kosten, OA 645 = Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 51, NR 871, NR 1060, NR 1068 und OA 634 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 634 Ziffer 2., OA 641, OA 643, OA 645, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 667 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, NR 1060, NR 1068 und OA 645 = Ablehnung, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel, Majer, Schneider, Seitz, Fey, Oesterling und Baier sowie von Stadtrat Rhein dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) zu 15. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4608, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 92 31
Keine Partei
Ich schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer schöne große Walter-von-Cronberg-Platz ist an heißen Tagen kaum nutzbar. Die gepflasterte Fläche ohne jegliches Grün speichert die Hitze bis spät abends. Da zusätzlich der Springbrunnen als einzige Kühlung in diesem Sommer nicht funktioniert, ist ein Aufenthalt tagsüber schier unerträglich. Eine Entsiegelung und Begrünung kann tagsüber eine angenehme Nutzung des Platzes ermöglichen und nachts für Abkühlung sorgen. Die Instandsetzung des Springbrunnens gibt neben der Abkühlung den Kindern ihren Spaß zurück. Die Stadt sollte DRINGEND eine klimaangepaßte Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes vornehmen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBetrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
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Weiter lesen auf FFM.DEBetrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
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Weiter lesen auf FFM.DEZahlreiche Veranstaltungen und Partypeople bereichern die Weseler Werft in den Sommermonaten. Da der Schall über den Main getragen wird, ist auch das Deutschherrnufer vom Lärm betroffen, also insgesamt mehrere hundert Wohnungen auf beiden Mainseiten. Abgesehen von genehmigten Veranstaltungen sollte der Magistrat im Interesse der arbeitenden Anwohner die Einhaltung des Lärmschutzes nach 22 Uhr kontrollieren und durchsetzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
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Weiter lesen auf FFM.DEJedes Wochenende ist es das gleiche Bild (Foto vom 5.9.2020): Die Mülleimer am Walther-von-Cronberg-Platz sind übervoll und der Müll wird um den Papierkorb herum drapiert. Das sieht sehr unschön aus. Es müssen (hier und an vielen anderen Stellen in der Stadt) größere Mülleimer aufgestellt werden!
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Walther-von-Cronberg-Platz werden mehr Mülleimer benötigen. Im Sommer ist es am Brunnen voll von Besuchern und die Kapazität reicht es nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch arbeite seit kurzem im "Colosseo" am Walther-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen. Auf dem großen, autofreien Platz nahe des Mains gibt es einen riesigen, runden, wunderschönen Springbrunnen mit wechselndem Fontänen-Spiel. Viele Menschen, die dort arbeiten, bummeln oder einkaufen, oder auch Touristen, bleiben dort bewundernd stehen und würden gerne länger bleiben. Leider gibt es weit und breit keine Sitzgelegenheit. Springbrunnen haben eine entspannende Wirkung, und ich wünsche mir ein paar Sitzbänke rund um den Springbrunnen herum, oder im Halbkreis.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch plädiere für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gerbermühlenstraße in Richtung Innenstadt ab der Querstraße "Zum Schlegelhof". Wir wohnen in der Querstraße "Zum Apothekerhof". Nachts kann man mittlerweile nicht mehr das Fenster offen lassen, da speziell bei wenig Verkehr, einige Autofahrer die Straße gefühlt als Rennstrecke nutzen. Aus diesem Grund würde ich eine Begrenzung bzw einen festen Blitzer begrüßen sodass dem Lärm etwas Einhalt geboten wird.
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo, Ich fände es toll, wenn es am Rebstockpark einen Springbrunnen gäbe, so wie z.B. am Walther-von-Cronberg-Platz oder der Louisa. Da könnten die Kinder in den Sommermonaten im Wasser spielen.
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Weiter lesen auf FFM.DEHeiße Sommertage, Eisdielen in der Nähe und glückliches Kindergelächter um den Brunnen am Walther-von-Cronberg-Platz. Da ist das einzig störende die fehlende Sitzgelegenheit für Eltern, die gerne mitsamt Badetüchern und Snacks sich um den Brunnen herum versammeln möchten. Hier sollen bitte ästhetisch passende Sitzgelegenheiten geschaffen werden, damit alle am Vergnügen teilhaben können.
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Weiter lesen auf FFM.DELäuft man das Deutschherrnufer entlang, stellt man fest, dass es schwierig ist, die Straße der Ignatz-Bubis-Brücke zu überqueren, da hier im Gegensatz zu den anderen Brücken, eine Fußgängerampel fehlt.
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Weiter lesen auf FFM.DEAufgrund der neuen EZB wurden nun im Ostbereich von Sachsenhausen wieder weitere Wohnungen (east-Village) gebaut. Leider gibt es derzeit nur den REWE am Mainplaza (Walther-von-Cronberg-Platz). Weitere Geschäfte gibt es dann erst wieder Richtung Alt-Sachsenhausen bzw. am Lokalbahnhof. Daher würde ich es begrüßen, wenn weitere Geschäfte und vor allem eine Bäckerei in der Nähe des Mainplazas eröffnet werden würden.
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Weiter lesen auf FFM.DE- Frankfurt Hauptbahnhof - Stresemannallee/Gartenstraße(Museumsufer) - Schweizer-/Gartenstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof - Walther-von-Cronberg-Platz - Ostbahnhof/ Sonnemannstr.(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Einmal angenommen, die Stadt würde die einmalige Chance nutzen und einige der Steuereinnahmen in eine U-Bahn Ringline investieren. Dann wäre eine U-Bahn die alle zentralen Stadtviertel und alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit 14 Haltepunkte verbindet für alle U-Bahn benutzer in Frankfurt der grüßte wunsch! Möglich wäre der Verlauf einer U-Bahnliene unter den Straßen von Frankfurt im Ring mit den U-Bahn Stationen 1) Frankfurt Hauptbahnhof (Verbindung U4 ,5-Bahn-Straßenbahnen 11, S-Bahnlinien, Fernzüge) U-Bahn Tunnel Mainunterquerung 2) Stresemannallee/ Gartenstraße (Museumsufer) zu Straßenbahnen 12,15,16, (17) 19 u. 21 Verbindung 1221 3) Schweizer-/Gartenstraße U1,2,3,8-Bahn-Verbindungen ab dieser Station 4) Neu Affentorplatz (Apfelweinviertel) Bus (u Lokalbahnhof) Verbindung 5) Neu Walther-von-Cronberg-Platz (Main) Bus Verbindung Mainunterquerung 6) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 4B) oder als Alternative ab Affentorplatz zum 5B) Lokalbahnhof Umsteigemögichkeit zur S-Bahn und Straßenbahnen ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahmgleise zum Ostbahnhof 6) Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof dann über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof vorher wieder in den Untergrund, 6 oder 7B) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 7) Habsburgerallee (ZOO Nebeneingang) U7-Bahn-Verbindungen Optional (Habsburger-/ Wittelsbacherallee) Straßenbahn 14Verbindung 8) Höhenstraße (U4 -Bahn-Verbindung) 9) Nibelungenplatz/FH (Straßenbahnen 18 Verbindun 10) Nibelungenallee/Deutsche Bibliothek/neuer Campus Frankfurt School of Finance (U5-Bahn Verbindung) als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel ein Teil des Fahrzeugverkehrs (vier Fahrspuren als Duchgangsverkehr) in den Tunnel zu verlegen Auto. 11) Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek) Verbindungen U1,2,3,8-Bahn-u. Bus als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel den Fahrzeugverkehrs in den Tunnel zu verlegen. Dies wäre die einmalige Chance zur Verbesserung des Lärmschutzes und zur Reduzierung der Feinstaubbelastung auf der Miquelallee. Im Tunnel könnten vier Autospuren neben der U-Bahn als Durchgangsverkeht zur Autobahn verlegt werden. An der Oberfläche kann ein Grünstreifen entstehen. Der Fahrzeugverkehr an der Oberfläche wäre dann stark reduziert, mann könnte die sieben Fahrspuren, auf eine Stadtauswärts reduzieren, da nur noch die Anwohner und der Abbiegeverkehr nach Ginnheim und Bockenheim diese nutzen werden. Stadteinwärts, oberirdisch max. zwei Spuren, nur noch für die Abbieger zur Hansaalee erlauben. 12) Grüneburgpark/Miquelallee (gepl. Erweiterung des Campus Westend der Goethe-Universität) und Verbindung mit neue U 4,9 Bahn Linie Lückenschluss Ginnheimer Kurve ?) 13) Bockenheimer Warte (Verbindungem U4,6 u. 7-Bahn- Straßenbahnen 16 u. Bus ) ab hier bestehende U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen. 16) Festhalle / Messe (Verbindung U4 Bahn- Straßenbahnen 16, 17 u. Bus) weiter U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen, der U-Bahn Ring wäre geschlossen!
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer schöne große Walter-von-Cronberg-Platz ist an heißen Tagen kaum nutzbar. Die gepflasterte Fläche ohne jegliches Grün speichert die Hitze bis spät abends. Da zusätzlich der Springbrunnen als einzige Kühlung in diesem Sommer nicht funktioniert, ist ein Aufenthalt tagsüber schier unerträglich. Eine Entsiegelung und Begrünung kann tagsüber eine angenehme Nutzung des Platzes ermöglichen und nachts für Abkühlung sorgen. Die Instandsetzung des Springbrunnens gibt neben der Abkühlung den Kindern ihren Spaß zurück. Die Stadt sollte DRINGEND eine klimaangepaßte Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes vornehmen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBetrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
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Weiter lesen auf FFM.DEBetrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAufgrund der neuen EZB wurden nun im Ostbereich von Sachsenhausen wieder weitere Wohnungen (east-Village) gebaut. Leider gibt es derzeit nur den REWE am Mainplaza (Walther-von-Cronberg-Platz). Weitere Geschäfte gibt es dann erst wieder Richtung Alt-Sachsenhausen bzw. am Lokalbahnhof. Daher würde ich es begrüßen, wenn weitere Geschäfte und vor allem eine Bäckerei in der Nähe des Mainplazas eröffnet werden würden.
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Weiter lesen auf FFM.DE- Frankfurt Hauptbahnhof - Stresemannallee/Gartenstraße(Museumsufer) - Schweizer-/Gartenstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof - Walther-von-Cronberg-Platz - Ostbahnhof/ Sonnemannstr.(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Einmal angenommen, die Stadt würde die einmalige Chance nutzen und einige der Steuereinnahmen in eine U-Bahn Ringline investieren. Dann wäre eine U-Bahn die alle zentralen Stadtviertel und alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit 14 Haltepunkte verbindet für alle U-Bahn benutzer in Frankfurt der grüßte wunsch! Möglich wäre der Verlauf einer U-Bahnliene unter den Straßen von Frankfurt im Ring mit den U-Bahn Stationen 1) Frankfurt Hauptbahnhof (Verbindung U4 ,5-Bahn-Straßenbahnen 11, S-Bahnlinien, Fernzüge) U-Bahn Tunnel Mainunterquerung 2) Stresemannallee/ Gartenstraße (Museumsufer) zu Straßenbahnen 12,15,16, (17) 19 u. 21 Verbindung 1221 3) Schweizer-/Gartenstraße U1,2,3,8-Bahn-Verbindungen ab dieser Station 4) Neu Affentorplatz (Apfelweinviertel) Bus (u Lokalbahnhof) Verbindung 5) Neu Walther-von-Cronberg-Platz (Main) Bus Verbindung Mainunterquerung 6) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 4B) oder als Alternative ab Affentorplatz zum 5B) Lokalbahnhof Umsteigemögichkeit zur S-Bahn und Straßenbahnen ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahmgleise zum Ostbahnhof 6) Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof dann über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof vorher wieder in den Untergrund, 6 oder 7B) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 7) Habsburgerallee (ZOO Nebeneingang) U7-Bahn-Verbindungen Optional (Habsburger-/ Wittelsbacherallee) Straßenbahn 14Verbindung 8) Höhenstraße (U4 -Bahn-Verbindung) 9) Nibelungenplatz/FH (Straßenbahnen 18 Verbindun 10) Nibelungenallee/Deutsche Bibliothek/neuer Campus Frankfurt School of Finance (U5-Bahn Verbindung) als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel ein Teil des Fahrzeugverkehrs (vier Fahrspuren als Duchgangsverkehr) in den Tunnel zu verlegen Auto. 11) Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek) Verbindungen U1,2,3,8-Bahn-u. Bus als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel den Fahrzeugverkehrs in den Tunnel zu verlegen. Dies wäre die einmalige Chance zur Verbesserung des Lärmschutzes und zur Reduzierung der Feinstaubbelastung auf der Miquelallee. Im Tunnel könnten vier Autospuren neben der U-Bahn als Durchgangsverkeht zur Autobahn verlegt werden. An der Oberfläche kann ein Grünstreifen entstehen. Der Fahrzeugverkehr an der Oberfläche wäre dann stark reduziert, mann könnte die sieben Fahrspuren, auf eine Stadtauswärts reduzieren, da nur noch die Anwohner und der Abbiegeverkehr nach Ginnheim und Bockenheim diese nutzen werden. Stadteinwärts, oberirdisch max. zwei Spuren, nur noch für die Abbieger zur Hansaalee erlauben. 12) Grüneburgpark/Miquelallee (gepl. Erweiterung des Campus Westend der Goethe-Universität) und Verbindung mit neue U 4,9 Bahn Linie Lückenschluss Ginnheimer Kurve ?) 13) Bockenheimer Warte (Verbindungem U4,6 u. 7-Bahn- Straßenbahnen 16 u. Bus ) ab hier bestehende U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen. 16) Festhalle / Messe (Verbindung U4 Bahn- Straßenbahnen 16, 17 u. Bus) weiter U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen, der U-Bahn Ring wäre geschlossen!
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